Die Lexcon AG ist im Besitz aller benötigten Bewilligungen.

  • Bewilligung Privaten Arbeitsvermittlung
  • Bewilligung Personalverleih
  • Bewilligung Privaten Auslandvermittlung
  • Bewilligung grenzüberschreitenden Personalverleih
  • Bewilligung für den Umgang mit ionisierenden Strahlen / Strahlenschutz
    "Personalvermittlung in Kontroll-/Überwachungsbereichen"

Die Bewilligungen können unter www.avg-seco.admin.ch eingesehen werden.